Vertragsloser Zustand für SVA-Versicherte
Mai 2010
Ab sofort wird wieder für die Versicherten der SVA wie für alle anderen unserer Patienten die Möglichkeit bestehen, wie gewohnt die Leistungen der Ordination mit der E-Card in Anspruch nehmen zu können.
Ab 1. Juni bestand ja für Versicherte der SVA der gewerblichen Wirtschaft und ihre Angehörigen ein vertragsloser Zustand. Dieser hatte folgende Konsequenzen:
Da sich die Spitzen der österreichischen Ärztekammer und der SVA der gewerblichen Wirtschaft nicht auf eine Verlängerung des bisherigen Abrechnungsvertrages einigen konnten, besteht ab 1. Juni 2010 für alle Versicherten der gewerblichen Wirtschaft kein Anspruch mehr darauf, ihren Arzt direkt mit der E-Card aufsuchen zu können. Für die 410.000 Österreicher, die ausschließlich bei der SVA krankenversichert sind, bedeutet das, dass ihre Versicherung ab 1. Juni keinen Vertrag mit den Ärzten unterhält.
Da aus rechtlichen Gründen eine Weiterverwendung der E-Card der SVA durch Ärzte ab 1. Juni nicht zulässig ist, ergeben sich folgende Empfehlungen:
• Wenn bei Ihrem Kind eine Doppelversicherung möglich ist, weil der jeweils andere Elternteil bei einer anderen Krankenkasse versichert ist, kann diese Krankenversicherung anstelle der SVA verwendet werden.
• Prüfen Sie bitte auch die Möglichkeit, ob unter diesen Umständen eine freiwillige Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkasse für Sie sinnvoll bzw. möglich ist. Sie finden das Formular unter „Selbstversicherung" sowie nähere Informationen hier: Selbstversicherung.
Für alle Pflichtversicherten bei der SVA ergibt sich ab 1. Juni folgender Ablauf:
• Mutterkindpass-Untersuchungen können wie bisher direkt verrechnet werden, es fallen keinerlei Kosten für Sie an.
• Wir stellen in der Ordination eine Honorarnote nach den untersten Tarifen der SVA aus, sodass Sie eine maximale Rückerstattung erwarten können.
• Sie können gleich direkt in der Ordination Ihre Kontonummer auf einem Formular bekanntgeben, das wir umgehend an die SVA weiterleiten werden. So ist Ihre Rückerstattung rasch und für Sie ohne bürokratischen Aufwand durchführbar.
• Rezepte und Überweisungen werden wie bisher ausgestellt.
• Eine Ordination würde also beispielsweise 25 Euro kosten, wovon Sie 20 Euro von der SVA zurückbekommen. Allerdings hatte die SVA auch schon bisher einen Selbstbehalt.
Wir stehen Ihnen für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung und sind bemüht, diesen Zustand für unsere Patienten so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Der Inhalt dieser Seite wurde am 26. Mai 2010 erstellt.




