Grundsätzliches Verhalten in Notfällen
Ruhe bewahren! Rettung oder Notarzt anrufen und folgendes angeben:
- Was ist passiert?
- Wo?
- Wieviele Verletzte oder Betroffene?
- Wann?
- Bei Vergiftungen: Wieviel wovon?
- Auffällige Erscheinungen schildern.
Insbesondere Bewußtseinslage, Atmung und äußere Auffälligkeiten
Bei ausreichender Kenntnis der Situation kann die Rettungsleitstelle oder der Vergiftungsnotruf Anweisungen zur Ersten Hilfe geben.
Deshalb:
Erst anrufen, dann handeln.
Nur so können sowohl Unter- als auch Übertherapien wie unnötige Klinikaufenthalte verhindert werden.
- Inhalt erstellt am:
- 18. Mai 2005
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