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2. Windpockenimpfung

Frage von: Janina K. 

Frage:

Sehr geehrter Herr Dr. Voitl, ich habe 3 Fragen bzgl. Windpockenimpfung an Sie: Mein Sohn (8 Jahre) hat im Jahr 2005 seine 1. Windpockenimpfung erhalten. Jetzt hatte er eine Schuluntersuchung und mir wurde mitgeteilt, dass seine 2. Windpockenimfpung fehlt. Ich wusste gar nicht, dass es eine 2. Impfung gibt. Nun meine Fragen: 1. Wie ist die Verträglichkeit der 2. Windpockenimpfung? Er fährt bald in den Urlaub und ich möchte nicht, dass er sich da unwohl fühlt. 2. Ist denn nach so einer langen Zeit denn die 2. Impfung noch sinnvoll? 3. Wann darf er nach der Impfung wieder Schulsport und Schulschwimmen mitmachen? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

Antwort:

Seit 2004 ist die Varizellen-Impfung als Standardimpfung für Kinder von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfohlen und in den Impfkalender aufgenommen worden.
 
Wie bei der Impfempfehlung für Masern, Mumps, Röteln (MMR) soll die erste Impfung gegen Windpocken möglichst im Alter von 11-14 Monaten und die zweite Impfung im Alter von 15-23 Monaten erfolgen. Die Impfungen können jedoch auch jederzeit nachgeholt werden. Der Abstand zwischen den beiden Impfdosen sollte mindestens vier bis sechs Wochen betragen. Die Impfungen können sowohl mit einem Varizellen-Einzelimpfstoff (sogenannte Varizellen-Monoimpfstoffe) als auch mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMRV) erfolgen.

Auch Jugendliche und Erwachsene erhalten 2 Impfungen im Abstand von mindestens 4 bis 6 Wochen.
 
Der Impfstoff ist im Allgemeinen gut verträglich. Bei Geimpften kann es an der Impfstelle vorübergehend zu Rötung oder einer schmerzhaften Schwellung kommen.
 
Schulsport und Schwimmen ist bereits ein paar Tage nach der Impfung wieder möglich.

Der Inhalt dieser Seite wurde am 6. Juli 2010 erstellt.

Der Inhalt dieser Seite wurde am 28. Juli 2010 letztmalig geändert.