Zurück

Impfabstand

Frage von: Anja L. 

Frage:

Hallo, habe am 13.07.2009, am 10.08.2009 und am 07.09.2009 die 6-fach Impfung einschl. Pneumokokken- und Rotavirenimpfung bei meinem Sohn (geboren am 07.05.2009) durchführen lassen. Habe heute mit Entsetzen gelesen, dass mindestens 28 Tage Abstand dazwischenliegen müssen. Bei mir sind das ja nun gerade 28 Tage, evtl. sogar ein paar Stunden weniger, da die Arzttermine zwar alle vormittags, jedoch zu unterschiedlichen Zeiten stattfanden. Was soll ich jetzt tun? Muss ich mir Sorgen machen, dass mein Sohn keinen ausreichenden Impfschutz hat?

Antwort:

Die 28 Tage sind ein Richtwert der nicht auf die Stunde genau eingehalten werden muss. Es besteht keinerlei Risiko dass der Impfschutz dadurch verringert ist.

Der Inhalt dieser Seite wurde am 16. September 2009 erstellt.

Der Inhalt dieser Seite wurde am 22. September 2009 letztmalig geändert.