Zwangsphänomene im Kindesalter

Zwangsphänomene (Zwänge) kommen vom Kleinkindalter bis ins Jugendalter und auch bei Erwachsenen vor.

Dabei besteht ein weites Spektrum von normalen, entwicklungsbedingten Ausprägungen und spielerischem Verhalten über echte zwangsneurotische Entwicklungen bis hin zu schweren Zwangsstörungen. Allen gemeinsam ist, dass durch spezielle Zwangsphänomene, also zwanghafte Handlungen, Gedanken und Rituale versucht wird, Ängste zu bändigen. Beispiele wären Zählzwänge, Waschzwänge, Berührungszwänge oder Kontrollzwänge.

Viele Kleinkinder lieben die genaue tägliche Wiederholung eines bestimmten Einschlafrituals, manchmal zum Leidwesen der Erwachsenen. Dies gibt ihnen Sicherheit und lindert die Angst vor dem Einschlafen. Manche Kinder protestieren heftig gegen auch nur minimale Veränderungen im Ablauf. Auch immer wieder dieselben Geschichten oder Spiele sind sehr verbreitet und beliebt, wobei sich die Eltern oft etwas entnervt wundern, warum das für die Kinder nicht langweilig wird. Aber gerade diese regelmäßige sichere Wiederholung, bei der das Kind weiß, was kommt, beruhigt viele Ängstet. Aber auch viele Spiele der Kinder sind so aufgebaut, dass sie Rituale enthalten, die auf spielerischer Ebene verwendet werden (beispielsweise Tempelhüpfen o.ä).

Diese Abläufe sind auch im Erwachsenenleben verbreitet, wo kulturell eingebettete Rituale in schwierigen Lebensabschnitten oder Lebensübergängen Halt und Sicherheit geben sollen und Ängste lindern helfen. Ein Beispiel wären die geregelten Abläufe in Zusammenhang mit dem Tod eines geliebten Menschen.

Zwänge als Ausdruck einer ernsthaften psychischen Störung werden hingegen nur mit einer Häufigkeit von 0,2% bis 0,35% angegeben. Über die Geschlechterverteilung ist spätesten im Jugendalter eine Gleichverteilung zwischen Burschen und Mädchen festzustellen. Der Beginn ist meist im Volksschulalter anzusiedeln, kann aber auch bereits Ende des Kindergartenalters auftreten. Häufig ist eine Vergesellschaftung mit anderen psychischen Störungen gegeben, in etwa einem Drittel besteht eine Kombinationen mit Tic-Störungen.

Die Zwangssymptomatik kann aus Zwangsvorstellungen, Zwangsgedanken, Zwangsimpulsen oder zwanghaften Handlungen bestehen. Beispielsweise kann ein Kind die Vorstellung haben, seine Eltern könnten sterben oder es verspürt plötzlich den Zwangsimpuls, seinem Geschwisterchen etwas anzutun, oder es beginnt zwanghaft, alles zu zählen oder sich ständig die Hände waschen. Bei Kindern sind häufiger Zwangshandlungen anzutreffen als Zwangsvorstellungen Diese Phänomene drängen sich dem Kind wiederkehrend auf und werden irgendwie als fremd, nicht ganz zu ihm gehörig erlebt. Die Durchführung der Zwangshandlung führt vorübergehend zu einer Erleichterung und Angstreduzierung, muss aber ständig wiederholt werden. Werden diese Handlungen aber verhindert oder unterbrochen, so löst dies heftige Befürchtungen und Ängste aus, etwas sehr Schlimmes könnte passieren.

Bei den meisten Formen von Zwangshandlungen geht es um Kontrollieren, überprüfen, Saubermachen, Büßen und Wiedergutmachen .Am häufigsten werden Zählzwänge, Waschzwänge, Berührungszwänge oder Kontrollzwänge beobachtet. Manche Kinder beziehen auch die Familienmitglieder in ihre Zwangshandlungen mit ein, versuchen also auch diese zu kontrollieren, indem sie ihnen Aufträge geben. In sehr schweren Fällen kann es zu stundenlangen Wiederholungen ritualisierter Handlungen kommen, die, werden sie unterbrochen, wieder von vorne begonnen werden müssen, mit entsprechender Beeinträchtigung des Familien- und Schulalltags.

Im Zentrum der Zwangsstörung steht die Angst vor den als besonders gefährlich geglaubten eigenen Aggressionen. Das entwicklungsbedingte normale magische Denken des Kleinkindes, das davon ausgeht, dass phantasierte Wünsche Wirklichkeit werden, bekommt nun in diesem Störungsbild einen bedrohlichen, gefährlichen Charakter. Das Kind hat Angst davor, dass seine aggressiven Phantasien Wirklichkeit werden, und versucht mit den Zwängen dagegen anzukämpfen. Kinder mit Zwangsstörungen bedürfen einer kinderpsychologischen und manchmal kinderpsychiatrischen Diagnostik. Hier wird auch geklärt, ob es sich nur um ein normales entwicklungsbedingtes Phänomen handelt oder eine psychotherapeutische Behandlung bei niedergelassenen Kinderpsychotherapeuten oder in entsprechenden Institutionen notwendig ist. Die Einbeziehung der Eltern in die Erziehungsberatung stellt ein wichtiges Element dar.

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