Misshandlung und Missbrauch bei Kindern

Allein in Österreich rechnet man nach seriösen Schätzungen mit etwa 100.000 Misshandlungsfällen pro Jahr, die einer psychotherapeutischen Behandlung bedürfen.

In fast 80 % der Fälle stammen die Täter aus der eigenen Familie und nur etwa zwei Drittel der Betroffenen kommen wirklich zu einem Arzt. Von Misshandlungen sind zumeist Kinder zwischen null und vier Jahren betroffen, beim sexuellen Missbrauch überwiegt die Gruppe der Zehn- bis Sechszehnjährigen.

Unter einer körperlichen Misshandlung versteht man eine gewaltsame, nicht unfallbedingte, vorübergehende oder bleibende Schädigung (Verletzung) durch aktives Handeln oder durch Unterlassung einer Hilfeleistung.

Am häufigsten finden sich bei körperlicher Kindesmisshandlung stumpfe Gewalteinwirkungen. Typische Beibringungsarten sind unter anderem Ziehen am Ohr und an den Haaren, Schläge auf den Kopf, Kneifen, kräftiges Zupacken, Schläge mit der flachen Hand und/oder der Faust, Stockschläge oder Schläge mit anderen Gegenständen, Fußtritte, Fallenlassen und gegen eine Wand werfen.

Misshandlungsbedingte Knochenbrüche betreffen in der Mehrzahl jüngere Kinder (bis zu 3 Jahren). Kindliche Knochen brechen oft nur unter erheblicher Gewalteinwirkung, da diese noch biegsam sind. Insbesondere bei Säuglingen können knöcherne Verletzungen symptomarm oder symptomlos verlaufen, sodass diese den pflegenden Personen, aber auch den betreuenden Ärzten zunächst verborgen bleiben können. Daher kommt der Röntgenuntersuchung große Bedeutung zu.

Da die falschpositive Diagnose einer Kindesmisshandlung dramatische Folgen für die betroffene Familie haben kann, müssen mögliche Differentialdiagnosen wie bestehende Grunderkrankungen bedacht werden.

Zu unterscheiden ist anhand des Verletzungsmusters stets, ob es sich um unfallbedingte oder um beigebrachte Verletzungen handelt. Diese Unterscheidung erfolgt anhand von Verletzungscharakteristika.

Auf Kindesmisshandlung verdächtige Befunde sind Verletzungen unterschiedlichen Alters; zudem ist die Plausibilität des angegebenen Hergangs bei Unfällen zu prüfen; inwieweit die Verletzungen durch den angegebenen Unfallmechanismus entstanden sein konnten. Oftmals ist es leichter, eine angegebene Version auszuschließen, als eine sichere Antwort darauf zu finden, wie die Verletzung entstanden ist.

Beim sexuellen Missbrauch handelt es sich um eine Handlung am Kind, die der Befriedigung eines Erwachsenen dient. Die Handlung entspricht nicht dem körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklungsstand des Kindes. Auch eine verbale Belästigung gehört zur sexuellen Gewalt.

Beim sexuellen Missbrauch ist mit einer sehr hohen Dunkelziffer zu rechnen, Experten schätzen, dass in Österreich pro Jahr zwischen 10.000 und 25.000 Kinder betroffen sind, überwiegend sind es Mädchen.

Die Kehrseite der Problematik der Dunkelziffer ist eine Panikmache, wo vorschnell ein sexueller Missbrauch unterstellt wird, manchmal mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen.

Aber ohne die gravierende Problematik des Missbrauchs zu schmälern muss auch erwähnt werden, dass auch Kinder sexuelle Phantasien haben. Die unterscheiden sich zwar deutlich von denen der Erwachsenen, dennoch kann es auch Ausdruck einer normalen Sexualneugierde sein, die Kinder zu manchen Äußerungen veranlassen kann. Im Zweifelsfalle holen Sie sich professionelle Unterstützung.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind körperlich misshandelt oder sexuell missbraucht wird bzw. wurde, sollten Sie sich über die weiteren Vorgehensweisen informieren. Hierfür stehen Ihnen Kinderarzt, Kinderschutzzentren, Krankenhäuser mit spezieller Kinderschutzgruppe sowie das Amt für Jugend und Familie zur Verfügung. Oberstes Gebot ist es, alles zum Schutze des Kindes und seiner weiteren Entwicklung zu tun, Auch vorschnelle (oft aus Angst heraus) und folglich unprofessionelle Vorgehensweisen können dem Kind schaden. Daher ist jedem Familienmitglied bei Verdacht auf körperliche oder sexuelle Gewalt zu raten, sich an eine der oben genannten Stellen zu wenden und sich hinsichtlich der weiteren Vorgehensweisen Unterstützung zu holen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann, sofern nötig, auch das Kind dort vorgestellt werden. Dies ist aber nie der erste Schritt und stellt für die Kinder oft eine Belastung dar. An diesen Spezialeinrichtungen kann der Verdacht durch behutsame Untersuchungen, die von geschultem Personal vorgenommen werden, erhärtet oder entkräftet werden. Tatsächlich bestätigt oder ausgeschlossen werden kann er nur in seltenen Ausnahmefällen.. Zudem werden Eltern-Kind-Interaktionen beobachtet und analysiert.

Kommt der Täter aus der Familie, kann es drei Lösungswege geben:

  • Der Täter muss die Familie verlassen.
  • Das Kind kommt in einem Pflegeplatz unter.
  • Kind und Täter bleiben in der Familie und es kommt zu Kontrollen durch Ärzte und Jugendamt.

Die Erfahrung zeigt aber leider, dass die meisten Täter innerhalb der Familie ungeschoren bleiben, weil die Handlungen von anderen Familienmitgliedern gedeckt oder zumindest toleriert werden. Und das betroffene Kind schweigt, aus Angst oder Schamgefühl.

Es ist bekannt, dass Kinder mit gutem Selbstvertrauen, einer gesunden Gesamtpersönlichkeit, stabilen, vertrauensvollen Beziehungen zu seinen Bezugspersonen und vor allem der Fähigkeit " Nein" sagen zu können, seltener Opfer von Missbrauch werden und wenn doch, sich mit dem Problem leichter anderen anvertrauen können und das Trauma besser verarbeiten können.

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