Vergiftungen/Verätzungen

Natürlich sollte man Putzmittel, Alkoholika usw. vor Kindern gut verschlossen halten, dennoch passieren hier immer wieder Unfälle.

Das betroffene Kind muss jedenfalls ärztlich untersucht werden.

Folgende Erstmaßnahmen sind zu empfehlen:

  • Bei Vergiftungen mit Putz-, Wasch- und Spülmittel:
    Erste-Hilfe-Maßnahmen sind immer von Art der eingenommenen Substanz abhängig; ob es eine Säure, Lauge oder eine schäumende Substanz ist. Genaue Richtlinien erfährt man bei der Vergiftungsinformationszentrale unter der Telefonnummer Tel. 01/406 43 43.
    Lassen Sie das Kind Wasser, Tee oder Saft in kleinen Schlucken und Mengen trinken; bei Säuren- und Laugenvergiftungen sollte dies so schnell wie möglich erfolgen. Milch ist kein Gegengift, sondern beschleunigt in manchen Fällen sogar die Giftaufnahme durch den Darm. Versuchen Sie nicht, das Kind zum Erbrechen zu bringen, das sollte - wenn überhaupt - nur von einem Arzt ausgelöst werden. Bewusstlose in Seitenlage bringen, Kopf nach unten gewendet; keine Flüssigkeiten einflößen. Unverzüglich den Notarzt rufen!
  • Bei Vergiftungen mit Tabak, Medikamenten, Giftpflanzen oder Alkohol:
    Mund von allen Resten befreien, dann das Kind zum Erbrechen bringen (Finger in den Hals stecken) und viel Wasser trinken lassen.
  • Bei Gasvergiftungen:
    Fenster und Türen öffnen, Kind ins Freie bringen. Es soll tief durchatmen.
  • Vergiftung mit Knopfbatterien:
    Sofort in ärztliche Behandlung, damit die Batterie entfernt werden kann, ehe die Magensäure deren Metallmantel zerstört.

Verätzungen

Bei Verätzungen soll man den Mund ausspülen und in kleinen Schlucken Wasser geben. Kein Erbrechen herbeiführen.
Bei Laugenverätzungen kann man mit wenig Milch helfen. Auch hier kein Erbrechen herbeiführen.
Bei Hautverätzungen Kleidung entfernen, betroffene Stelle mit Wasser abspülen (aber so, dass nicht weitere Hautflächen dabei verätzt werden), Wunde keimfrei abdecken.

Bei Augenverätzungen nach Möglichkeit versuchen, das Auge etwa fünf Minuten mit lauwarmem Wasser auszuspülen (Kind auf den Boden legen, den Kopf in Richtung des betroffenen Auges drehen, mit Fingern die Lider offen halten und dann aus etwa zehn Zentimeter Höhe das Wasser ins Auge gießen).
Auch hier gilt: Nach diesen Erstmaßnahmen soll Ihr Kind jedenfalls ärztlich untersucht werden.

Copyright Information

Das Copyright für alle Inhalte der Website liegt bei Dr. Peter Voitl. Eine Wiedergabe ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch Dr. Peter voitl möglich.